Modul “Unterweisung gem. ADR Kap. 1.3”

Die Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht zum „Verbringen“ ermöglicht noch nicht die Beförderung von Gefahrgut der Klasse 1 auf der Straße.

Zusätzlich zu dem Befähigungsschein gem. §20 „Verbringen“ ist eine nachgewiesene Befähigung nach dem ADR erforderlich.

Diese Erlaubnis ist unterteilt nach der zu befördernden Menge an Gefahrgut. Grundsätzlich ist dazu neben der Basisausbildung gem. ADR noch der Aufbaulehrgang Klasse 1 erforderlich.

Für die Beförderung von Gefahrgut innerhalb der freigestellten Menge ist die obige Ausbildung jedoch nicht erforderlich, wenn die angebotene Unterweisung nachgewiesen wird.

aufgabenbezogene Unterweisung gem. ADR Kap. 1.3 für die Beförderung von Explosivstoffen“

Ergänzend zu den Ausbildungsinhalten zum Erhalt des Befähigungsnachweises „Verbringen“ werden in diesem Zusatzmodul die spezifischen Inhalte zur Berechnung der maximal möglichen 1.000 Punkte unter Beachtung der Regelungen zur Beförderung von Gefahrgut der Klasse 1 unterwiesen.

Zeitbedarf: 2 Lehreinheiten                                                   Kosten: 60€  +USt

Anmeldung über das entsprechende Formular welches im Downloadbereich bereitsteht.

Hinweis: Dieses Modul kann nicht separat gebucht werden, da

  1. der Nachweis des Befähigungsscheins gem. §20 „Verbringen“ auch für die Beförderung innerhalb der o.g. Freigrenze erforderlich ist,
  2. eine Vielzahl von Ausbildungsinhalten des Befähigungsscheins ist für eine korrekte und vollständige Unterweisung erforderlich.
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