Umgang mit pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen (Airbags/Gurtstraffer)

Diese Schulung gem. §4 (2) Satz 1 der ersten Sprengverordnung vermittelt die eingeschränkte Fachkunde ( Sachkunde / Befähigte Person ) für den
” Umgang mit pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen (Airbags, Gurtstraffer)
für Fahrzeuge im Rahmen der Entsorgung und der Instandsetzung.

Es wird die Befähigung für die Empfangnahme, dem Verbringen und Überlassen sowie innerhalb der Betriebsstätte dem Aufbewahren, der Transport, der Ausbau und dem Vernichten von pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen (Kategorie P1) von Fahrzeugen einschließlich der Rahmenbedingungen zur regelungskonformen Entsorgung vermittelt.

Für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur KfzMechatroniker/in wird oben aufgeführte Befähigung erweitert mit dem Erwerb, dem Vertrieb sowie dem Aus-/Einbau von pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen.

HINWEIS: Natürlich wird auch der Umgang mit pyrotechnischen Trennelementen vermittelt!

Diese Befähigung richtet sich auch an Personen/Betriebe, welche in der Entsorgung tätig sind. Dort wird gem. Altfahrzeugverordnung als erste Tätigkeit ein Fahrzeug von gefährlichen/schädlichen Stoffen befreit.

Das Vernichten ist nach derzeit gültigem Rechtsrahmen auf die Auslösung von fest in ein Fahrzeug eingebauten pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen beschränkt.

Auch Wertstoffsammelstellen können durch das Vorhandensein von Airbags/Gurtstraffern im Abfall in die Situation gelangen, dass zur Vermeidung eines Straftatbestandes eben diese Befähigung nachzuweisen ist.

Diese Schulung / Lehrgang ist aufgrund behördlicher Anerkennung befreit von der Umsatzsteuerpflicht.

Die eingeschränkte Fachkunde kann ohne Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erworben werden. Auch ist keine zusätzliche Erlaubnis gem. §7 SprengG für den Betriebsinhaber erforderlich.

Erwerben sie Ihre eingeschränkte Fachkunde bei AmmoTechSupport.eu, dann erhalten sie zusätzlich einen Unterweisungsnachweis gem. ADR 1.3 zur Anwendung Kap. 1.1.3.6.
Damit erhalten Sie neben der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis um Airbags/Gurtstraffer im öffentlichen Straßenverkehr zu verbringen auch die zusätzlich erforderliche Befugnis nach ADR zur Beförderung.

Hinweis: Diese Befähigung wird oft irrtümlich als ” Sachkunde Airbag ” bezeichnet.

Ausbildungsort: InHouse

Ausbildungstermin: In Absprache                  

Kosten: 200€ USt befreit

mailto: Mail@AmmoTechSupport.eu

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