Unterweisung: „Arbeit auf kampfmittelbelasteter Fläche“

Erweiterte Unterweisung

Gemeinfrei, Police nationale del I´Eure

Kampfmittel als gefährliche Altlast stellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik ein Gefahrenpotential dar zu deren Abwehr das Fachpersonal der Kampfmittelräum und –beseitigungsdienste bereitsteht.

Dieses Fachpersonal ist dazu befugt und befähigt um mit geeigneten Verfahren ein kampfmittelbelastetes Gebiet abzusuchen und zu räumen.

Im Rahmen erforderlicher Arbeiten können dazu auch andere Unternehmer mit Personal und Material unterstützen.

Auch kann die Kampfmittelbeseitigung baubegleitend zu anderen Arbeiten durchgeführt werden.

Zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit auf kampfmittelbelasteten Flächen und zur Erhöhung der Sicherheit im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung §12 ist vorab der Wahrnehmung der Tätigkeit eine Unterweisung im angegeben Zeitumfang vorgegeben.

Auch Behörden können zur Risikominimierung die Teilnahme an einer 16 Ausbildungsstunden dauernden Unterweisung (durch einen Befähigungscheininhaber gem. §20 SprengG „Fachtechnische Aufsichtsperson“) vor Aufnahme der Tätigkeit auf einer kampfmittelverdächtigen Fläche anordnen.

Bei der Durchführung dieser 16-stündige Unterweisung werden die Regelungen der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung A-9.1.5 3.1 berücksichtigt (Befähigung: „Kampfmittelräumhelfer“).

Die Forderung des Gesetzgebers nach der Aufklärungs- und Unterweisungspflicht gem. §§ 4 und 12 Arbeitsschutzgesetz werden ebenso erfüllt.

Inhalt der Unterweisung:

  • Rechtliche Regelungen für die Kampfmittelräumung einschl. des Arbeitsschutzes,
  • Organisation, Ablauf und Verfahren der Kampfmittelbeseitigung,
  • Zusammenarbeit mit Personal von Kampfmittelbeseitigungsfirmen/Verantwortlichen Personen
  • Detektionsverfahren in der Kampfmittelräumung,
  • Wissen über unterschiedliche äußere Erscheinungsformen von Kampfmitteln,
  • Verstehen der Gefährlichkeit von Fundmunition,
  • Kenntnisse über sicherheitserhöhende Handlungen bei einem Fund/Verdacht.

AmmoTechSupport führt als amtlich anerkannter Ausbildungsträger für Befähigungen nach dem Sprengstoffrecht diese Unterweisung mit auf die Zielgruppe abgestimmten Ausbildungsunterlagen im Regelfall im Rahmen einer InHouse Schulung durch.

Sprechen Sie mich an zur Abstimmung eines Termins zur Durchführung.

Zeitbedarf: 16 Lehreinheiten (abweichende behördliche Vorgaben werdne natürlich berücksichtigt)

Ausbildungsort: InHouse

Kosten: 1400€ bis 4 Teilnehmer, jeder weiter Teilnehmer 170€ +USt + Reisekosten

Mailto: Mail@AmmoTechSupport.eu

Hinweise:

– jeder Teilnehmer sowie der Auftraggeber erhält einen entsprechenden Unterweisungsnachweis,
– eine Ergänzung der Inhalte aufgrund besonderer Anforderungen ist natürlich möglich,
– der für die Tätigkeit auf Kampfmittelräumstellen ebenfalls erforderliche Nachweis der Ausbildung
zum Ersthelfer ist nicht Teil dieser Unterweisung.

     

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