Grundlehrgang „Kartuschen für Luftfahrzeuge“
zum Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen und explosivstoffhaltigen Gegenständen welche als Kartuschen im Rahmen von Herstellung, Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen genutzt werden.
NUR ZUR INFORMATION, NOCH NICHT BUCHBAR
Feuerlöschsysteme in Flugzeugtriebwerken sind lebensrettend – aber die Wartung der dort verbauten explosivstoffgefüllten Kartuschen kann nur unter Berücksichtigung der nationalen Regelungen des Sprengstoffrechts stattfinden.

Die Freistellung von bestimmten Kartuschen der Luftfahrttechnik von der Verpflichtung zur Kategorisierung (gem. Richtlinie 2013/29/EU legt in Artikel 2 (2) c) und der gleichzeitigen Einordnung als Gegenstand mit Explosivstoff erfordert einen eigens für diese Zielgruppe Luftfahrzeugwartungspersonal entwickelten Lehrgang.
Wir präsentieren den spezialisierten Fachkundelehrgang für den Umgang mit Kartuschen für Feuerlöscheinrichtungen ungeachtet deren Einstufung:
Mit diesem Lehrgang erhalten Sie die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Erlangen des Befähigungsscheins gem. §20 Sprengstoffgesetz mit nachstehender Befähigung:
– Verwenden (Ein- und Ausbau)
– Aufbewahren
– innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme
– Erwerben, in Empfang nehmen und Überlassen
von pyrotechnischen und explosivstoffhaltigen Kartuschen die im Rahmen der Wartung- und Instandhaltung von Luftfahrzeugen verwendet werden.
Diese Ausbildung ist behördlich anerkannt und kann als Grundlehrgang einschließlich der amtlichen Prüfung durch einen Behördenvertreter bei AmmoTechSupport gebucht werden.
Die Abstimmung mit der jeweiligen Aufsichtshörde zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung mit der jeweils zuständigen Behörde übernehme ich dabei gerne für Sie.
Eine Verpflichtung zur periodischen Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang besteht nicht.
Zeitbedarf: 12 Lehreinheiten
Ausbildungsort: InHouse
Ausbildungstermin: InHouse in Absprache
Kosten: 460€ (incl. Prüfungskosten der Behörde) +USt
Anmeldung über das entsprechende Formular welches im Downloadbereich bereitsteht.
Diese Ausbildung wurde durch die Bezirksregierung Köln mit Aktenzeichen FOLGT amtlich anerkannt.
Wichtiger Hinweis:
Vorab der Teilnahme ist die Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend vorgegeben!
Informationen zum Erlagen einer solchen Bescheinigung finden Sie im Downloadbereich.
Aufgrund amtlicher Vorgabe ist zusätzlich im Rahmen der Anmeldung die Notwendigkeit des Bedarfs an dieser Fachkunde durch den Arbeitgeber zu bestätigen.