1. Geltung
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge, Unterweisungen und Ausbildungen. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, es wird eine spezifische Differenzierung vorgenommen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung in Schrift- oder Textform und die entsprechende Bestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, auch per E-Mail an mail@ammotechsupport.eu oder an die angegebene Postadresse. Der Anmelder erhält eine Eingangsbestätigung/Informationen zum Lehrgang an die angegebene E-Mail Adresse. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter (z. B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
3. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat die Veranstaltungskosten spätestens bis zu den in der Anmeldung genannten Terminen zu zahlen. Die Zahlung ist als SEPA-Überweisung auf das angegebene Konto zu entrichten. Zur Deckung der amtliche Prüfungsgebühren wird ein zusätzlicher Betrag separat aufgeführt. Die angegebenen Prüfungskosten können sich durch eine amtlich angeordnete zusätzliche mündliche Prüfung erhöhen. Dieser Betrag wird durch den Veranstalter ohne Anpassung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Insbesondere bei Lehrgängen in denen die Vorgaben des Sprengstoffgesetzes und der nachgeordneten Regelungen gelten, entbindet die Nichtvorlage der vorgeschriebenen Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht von der Zahlungspflicht.
4. Rücktritt/Kündigung
Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung in Schrift- oder Textform (vor Veranstaltungsbeginn) bzw. der Kündigung in Schrift- oder Textform (nach Veranstaltungsbeginn) beim Veranstalter:
- Tagesveranstaltungen: Ein Rücktritt ist bis 7 Kalendertage vor Beginn kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder wenn der Teilnehmer nicht erscheint, ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts verpflichtet.
- Inhouse Veranstaltungen (in einer durch den Auftraggeber angewiesener, geeigneter Örtlichkeit): Ein Rücktritt ist bis 21 Kalendertage vor Beginn kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt von 20 bis 8 Kalendertagen vor Beginn sind 50 % des Angebotspreises und bei einem Rücktritt 7 bis 1 Kalendertag(e) vor Beginn ist der volle Angebotspreis zu bezahlen.
5. Mindestteilnehmer sowie Absage von Ausbildungen, Lehrgängen oder Unterweisungen durch den Veranstalter
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Ist eine Durchführung/Prüfung für eine geringe Zahl an Lehrgangsteilnehmern trotzdem gewünscht/erforderlich, dann kann in gemeinsamen Benehmen unter Berücksichtigung der Kosten für die Mindesteilnehmeranzahl eine Durchführung/amtliche Prüfung beantragt werden. Die Höchstteilnehmerzahl bei der Lehrgangsdurchführung ist amtlich auf 20 Personen beschränkt.
Leistungsausfall und Notfallregelung: Kann der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, eigener schwerer Erkrankung, akuter schwerer Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen (Ehepartner/Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister) nicht oder nicht fristgerecht erbringen, wird er für die Dauer des Hindernisses von der Verpflichtung zur Leistungserbringung frei.
Informationspflicht: Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer/Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung über das Vorliegen des Leistungshindernisses sowie dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.
Ersatztermine und Rücktritt: Im Falle einer Verzögerung nach Abs. 5.1 werden die Vertragsparteien primär eine einvernehmliche Verschiebung des Leistungstermins oder eine angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist vereinbaren. Ist die Nachholung der Leistung aufgrund der Natur des Auftrags unmöglich (z. B. stichtaggebundene Events/Fixgeschäfte) oder für eine der Parteien unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erbrachten Leistungsteils kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere auf Schadensersatz, Ersatz von Verzugsschäden, Entschädigung für Drittkosten (z. B. Buchungen bei Unterauftragnehmern) oder entgangenen Gewinn – sind bei Ausfällen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind (siehe 7. Haftung).
6. Außerordentliche Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Veranstalters ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich nicht angemessen verhält, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Kosten besteht in diesem Fall nicht.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder durch Ihn zur Durchführung beauftragter Personen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für
Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter ausschließlich im Rahmen der Kommunikation, der Vorbereitung und Durchführung der Ausbildungen, Unterweisungen oder Lehrgänge elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung (sowie weiterer E-Mailverkehr) kann auch im Rahmen des normalem unverschlüsselten E-Mail Verkehrs erfolgen. Dabei kann nicht mit Absolutheit ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
Nach Beendigung der Ausbildungsmaßnahme werden die Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgegeben Aufbewahrungsfrist aufbewahrt. Eine weitere Verwendung insbesondere zu Werbezecken erfolgt nicht. Eine Weiterleitung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich aufgrund nachgewiesener amtlicher Notwendigkeit an Aufsichtsbehörden.
Weitere Informationen zum Datenschutz i.S.d. Art. 13 DSGVO können den separaten Datenschutzhinweisen entnommen werden.
9. Urheberrecht
Lernmittel sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Bild-,Film- und Tonaufnahmen während Unterrichte/Unterweisungen etc. sind nicht erlaubt.
10. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Eingang der Teilnehmermeldung).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie mich über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist senden an: mail@ammotechsupport.eu
Wenn Sie eine Anmeldung innerhalb der genannten Frist widerrufen, werden event. bereits eingegangene Kosten die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen nach Eingang des Widerrufs zurückgezahlt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).