WILLKOMMEN,
ich freue mich, dass Sie sich für den Themenbereich Gefahrgut Klasse 1 und der Herausforderung Altlasten der Kriege (Kampfmittel, Fundmunition etc.) interessieren.

Ich hoffe, dass ich als anerkannter Lehrgangsträger gemäß § 32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz für Ihren Bedarf ein zielführendes Angebot aufzeigen kann.

Der Umgang mit Explosivstoff / Gefahrgut der Klasse 1 obliegt strengen amtlichen Auflagen, daher macht der Gesetzgeber den Nachweis eines Befähigungsscheins gem. §20 SprengG für einen erforderlichen gewerblichen Umgang mit Gefahrgut der Klasse 1, explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen zur Voraussetzung.

Langjährige berufliche Erfahrung in diesen Themengebieten, ergänzt mit einer amtlichen Lehrbefähigung (M.Ed.) erlauben mir, Lehrgangsinhalte auf die jeweilige Zielgruppe angepasst, zielführend und interessant zu vermitteln. Näheres über meine Person siehe: https://ammotechsupport.eu/ueber-mich/

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Im Aufgabenbereich Logistik werden mehrere Befähigungen zum Umgang mit Gefahrgut angeboten. Durch den modularen Aufbau ergänzen sich -bei Kundenbedarf- die Teilbefähigungen “Verbringen” und “Aufbewahren”. So wird unter Ausnutzung der Arbeitsszeit (alles an einem Tag) kostenschonend die erfoderliche Befähigung vermittelt.
Die Ergänzung mit einer Unterweisung gem. ADR Kap. 1.3 (abgestimmt auf Explosivstoffe) zur Anwendung der Ausnahmeregelung gem. ADR Kap. 1.1.3.6 vervollständigt im praktischen Ansatz die Ausbildung und kann im Einzelfall eine vollständige ADR Schulung einsparen.

Fachkunde für Befähigungsschein §20 SprengG

Auch kann im Aufgabenbereich Logistik im Bedarfsfall eine Dienstleistung als Technischer Berater vereinbart werden.

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Im Aufgabenbereich Entsorgung stellt der Umgang mit explosionsgefährlichen Gegenständen der Klasse 1 eine besondere Herausforderung dar.
Hier sind es die pyrotechnisch betriebenen Airbags und Gurtstraffer welche Regelungskonform durch Entsorgungsberiebe gelagert und einer zertifizierten Beseitigung als Abfall zugeführt werden müssen.
Das Sprengstoffrecht beschreibt ausdrücklich die Notwendigkeit einer eingeschränkten Fachkunde für diese Tätigkeiten.

Lehrgang eingeschränkte Fachkunde zum Erwerb des Befähigungsnachweises gem. §4 (2) Satz 1 der ersten Sprengverordnung.
„ Umgang mit pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen ” für Fahrzeuge im Rahmen der Entsorgung und Instandsetzung.

Im Rahmen dieser Befähigung führe ich ohne Aufpreis eine Unterweisung gem. ADR 1.3 zur Anwendung Kap. 1.1.3.6 (beschränkt auf pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen) durch und erstelle einen entsprechenden Nachweis. Somit wird der Lehrgangsteilnehmer vollständig (SprengG und ADR) befugt um Airbags/Gurtstraffer auf öffentlichen Straßen zu befördern.

Diese Befähigung kann auch im Rahmen einer Online-Schulung erworben werden.
Siehe: https://ammotechsupport.eu/pyrotechnische-sicherheitseinrichtungen-online-schulung/

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Im Aufgabenbereich Kampfmittel arbeiten zur Abwehr der von Altlasten der Kriege ausgehenden Gefahr spezialisierte Unternehmen der Kampfmittelbeseitigung.
Das dort eingesetzte Fachpersonal (Fachtechnische Aufsichtspersonen gem. §20 SprengG und Unterstützungspersonal) besitzt eine entsprechende Befähigung und Befugniss (näheres zu diesen Ausbildungen siehe Partnerempfehlungen).

Unabhängig davon können auch “normale Tiefbaubetriebe” zur Unterstützung von Kampfmittelbeseitigern eingesetzt werden. Auch anders herum, je nach vorhergehender Analyse der Kampfmittelgefährdung, unterstützen Kampfmittelbeseitiger Baubetriebe im Rahmen der sog. “baubegleitenden Kampfmittelräumung”. Ebenso muss oft zur Vorbearbeitung der Oberfläche (Bewuchsentfernung) auf einer Kampfmittelbelastungsfläche gearbeitet werden.
In diesen Fällen müssen gem. Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung alle eingesetzte Personen eine Unterweisung mit mind. 16 stündiger Dauer nachweisen.

Andere Personengruppen besitzten auch ein erhöhtes Restsrisiko um mit Kampfmitteln, Fundmunition und anderen Altlasten der Kriege in Kontakt zu gelangen. Für Archäologen, Ordungsamtangehörige, Abbruch- und Tiefbauarbeiten und sogar Personal von Recyclinghöfen wird eine kurze Unterweisung unter dem Motto: Kampfmittel; erkennen und schützen zur Erfüllung der Schutzvorschriften gem. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV angeboten.

mailto: Mail@AmmoTechSupport.eu

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